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2.4 Dauerschuldverhältnisse   ·   1 / 2
Verträge sind nichts Statisches: Sobald sich die Rahmenbedingungen ändern, bedürfen sie der Anpassung oder gar der Neugestaltung. Und welche Veränderungen Einfluss auf welche Vertragswerke haben, erhellt nur die ständige Überwachung, möglichst aus einer kompetenten Hand.

Die Vertragsgestaltung verstehen wir nicht als einmalige Tätigkeit, sondern als einen Prozess, in dem wir unseren Mandanten selbstverständlich auch das laufende Vertragsmanagement abnehmen.

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