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1.8 Notariat
Notarielle Beurkundungen, Beglaubigungen - es gibt zahlreiche Vorgänge und Tätigkeiten, die in Deutschland einem Notar vorbehalten
sind. Selbstverständlich erledigen wir im Notariat der Kanzlei auch diese Aufgaben für unsere Mandanten. Unsere Klientel profitiert
von kurzen Wegen und reibungslosen, zeitnahen Abläufen, etwa bei der Beurkundung von:
- Grundstückskaufverträgen
- Unternehmenskaufverträgen und -umwandlungen
- Testamenten und Erbverträgen
- Eheverträgen
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