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1.3 Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht · 1 / 3
Steuerstraftaten sind kein Kavaliersdelikt: Die Durchsuchungen von Großbanken in den letzten Jahren
sind Belege dafür, wie ernst es den Staatsanwaltschaften mit der Aufdeckung und Verfolgung steuerrechtlicher Delikte heute ist. Dabei fokussiert der kritische Blick von Steuerbehörde und Staatsanwaltschaft nicht nur die Einkünfte aus Kapitalvermögen; er dringt, vorzugsweise durch Betriebsprüfungen, natürlich auch in die finanziellen Strukturen von Wirtschaftsunternehmen.
Die anspruchsvolle Gestaltungsaufgabe des Steuerstrafverteidigers besteht in der Entwicklung wirkungsvoller Strategien: nur aus einer Hand können ganzheitliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Lösungen entwickelt und umgesetzt werden. Aus der forensischen Erfahrung heraus legen wir dabei großen Wert auf die folgenden Gesichtspunkte:
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